Warum gibt es zwei Datenschutzerklärungen?
top.legal betreibt zwei datenschutzrechtlich unterschiedliche Bereiche: Die öffentliche Website richtet sich an alle Internetnutzer und setzt Analyse- und Marketing-Tools ein, die einer Einwilligung bedürfen. Die SaaS-Plattform hingegen verarbeitet Vertragsdaten von Unternehmenskunden und deren Nutzern im Rahmen eines Auftragsverhältnisses – hier gelten andere Rechtsgrundlagen, andere Subunternehmer und andere Aufbewahrungsfristen.
Beide Bereiche separat zu dokumentieren ist nicht nur zulässig, sondern nach Artikel 13 DSGVO die korrekte Vorgehensweise: Die Information muss dort bereitgestellt werden, wo die jeweilige Datenverarbeitung stattfindet – und sie muss für die betroffene Person klar verständlich sein.
Für Integrationspartner und Unternehmenskunden, die top.legal in ihre Systeme oder Compliance-Prozesse einbinden möchten, steht die Datenschutzerklärung Plattform öffentlich und dauerhaft abrufbar zur Verfügung.
Fragen zum Datenschutz?
Unser Datenschutzkontakt steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.