Was ist Software as a Service?
Über die letzten Jahre hat sich Software as a Service (SaaS) als Begriff für die zeitweilige Nutzung einer von einem Anbieter bereitgestellten Software über eine Internetverbindung etabliert. Die Software ist dabei üblicherweise über die Server des Anbieters über den Einsatz eines Webbrowser abzurufen. Eine lokale Installation findet dabei nicht statt.
Im Rahmen eines SaaS-Vertrags erwirbt der Lizenznehmer üblicherweise keine dauerhafte Lizenz an der Software, wie dies beispielsweise noch vor einigen Jahren beim Erwerb der Creative Suite oder Microsoft Word üblich war. SaaS-Lösungen arbeiten heutzutage mit einer befristeten Nutzung, die sich üblicherweise zwischen einer monatlichen und einer mehrjährigen Lizenz bewegt.
Da die Software über den Servers des Anbieters bereitgestellt wird, muss der Lizenznehmer auch in der Regel keine zusätzliche Gebühr für die Wartung der Software bezahlen. Installation und Haftung für Hardwareschäden entfallen somit auch für den Lizenznehmer.
Im Gegenzug für die Bereitstellung der Software berechnet der Anbieter dem Nutzer eine monatliche bzw. eine jährliche Gebühr. Auch volumenbasierte Vergütungen erfreuen sich in den letzten Jahren an weitreichender Verbreitung.
SaaS Verträge: Die Vorteile für den Nutzer
- Weniger Kostenaufwand für eigene Hardware und Personal.
- Keine großen Upfront Kosten
- Zentrale Verfügbarkeit Mitarbeiter können via Webbrowser von überall auf die Software zugreifen.
- Keine Wartungsarbeiten an Hardware, da diese vom Provider übernommen werden.
- Service und Support werden vom Anbieter übernommen
- Weiterentwicklung der Software durch den Anbieter auf Basis des Feedbacks mehrerer tausender Kunden.
- Nutzer bezahlt nur den tatsächlichen Nutzungsumfang
- Daten werden auf den Servern des Anbieter verarbeitet, keine lokalen Kopien mit erhöhten Datenschutzrisiko
SaaS: Die Vor- und Nachteile für den Anbieter
- Gute Skalierbarkeit: Anbieter können mit geringem Mehraufwand viele Software-Anwender auf einmal erreichen.
- Entwicklungs- und Wartungsaufwand kann auf eine Vielzahl von Kunden umgelegt werden
- Einfache Wartungsarbeiten auf eigenen Server anstelle von mühsamen Updates auf verteilten Servern bei Kunden
Welche Punkte sollte man in einem SaaS Vertrag regeln?
Um die Frage nach den wichtigsten Punkte der Vertragsgestaltung eines SaaS-Vertrags zu klären, sollte man sich allerdings mit der Rechtsnatur der SaaS-Verträge beschäftigen.
Welchem Rechtsgebiet lassen sich SaaS-Verträge zuordnen?
SaaS-Verträge sind eine Erscheinung der letzten Jahre und sind daher vom Gesetzgeber noch nicht rechtlich explizit behandelt worden. Rechtlich einordnen lässt sich ein SaaS-Vertrag daher bislang nur als gemischter Vertrag mit Bezug auf Dienst-, Werks- und Mietverträge. Das anwendbare Rechtsgebiet ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsabschnitt.
So können SaaS-Verträge beispielsweise Auftragsarbeiten beinhalten, wie das bei einer Datenmigration der Fall ist. Die Leistung kann in diesem Fall nicht nach Abschluss der Arbeiten stundenweise in Rechnung gestellt werden, sondern die Leistung muss tatsächlich erbracht, nachgewiesen und übergeben werden.
Schulungen, die möglicherweise notwendig werden, sind hingegen als Dienstvertrag einzuordnen, da hier kein Werk übergeben wird und lediglich die Bemühungen im Vordergrund stehen.
Den Kern eines SaaS-Vertrags stellt jedoch das Mietrecht dar, da die Überlassung einer Software am ehesten mit der Besitzüberlassung aus dem Mietrecht vergleichbar ist. Und obwohl es sich bei Software nicht um eine Sache im Sinne des Mietrechts handelt, ist die aktuell gängige Meinung, dass SaaS-Verträge eine Gebrauchsüberlassung auf Zeit darstellen, was sich mit den Regelungen und dem vom Mietrecht verfolgten Zweck gut deckt.
Vertragsstruktur eines SaaS-Vertrags
SaaS-Verträge werden häufig als vorformulierte Verträge bereitgestellt. Damit fallen sie unter den Regelungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff), sofern die Vertragsparteien den SaaS-Vertrag nicht explizit aushandeln. Als Folge wird eine ungültige Klausel oder ungenaue Formulierung durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.
Auch wenn der Vertrag unter den Vertragsparteien ausgehandelt wurde, finden gesetzliche Regelungen für viele Punkte Anwendung, sofern die Vertragsparteien keine explizit Vereinbarung gefunden haben. Somit ist man in vielen Fällen gut beraten, ausführliche Formulierungen zu finden, um nachteilige gesetzliche Regelungen zu vermeiden.
Dies ist insbesondere im Falle einer Leistungsstörung zu empfehlen, da die Bereitstellung der Software regelmäßig Mietrecht unterliegt, das wiederum eine unterbrechungsfreie Zurverfügungstellung der Mietsache vorsieht. Für die Bereitstellung von Software ist dies allerdings nicht handhabbar, da auch die beste Software unerwartet für einige wenige Stunden nicht verfügbar sein kann.
- Vertragsparteien
- Vertragsgegenstand (Art und Umfang der Leistung)
- Zusätzliche Leistungen des Anbieters
- Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Nutzungsrechte
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Datenspeicherung, Datensicherung, Datensicherheit
- Gewährleistung / Haftung
- Laufzeit, Kündigung, Herausgabe / Löschung von Daten
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- Leistungsgüte, Wartungszeiten, Störungsmanagement
- Rechte zur Einschaltung Dritter
- Schlussbestimmungen