top.legal ist eine End-to-End-Plattform für die Zusammenarbeit und Verwaltung von Verträgen, die Unternehmen dabei unterstützt, Verträge schneller zum Abschluss zu bringen.
1.
Die top.legal GmbH, Trogerstr. 19a, 81675 München (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „top.legal“) hat eine webbasierte Softwarelösung zur Vertragsautomatisierung entwickelt („Software“).
top.legal bietet dabei Unternehmen eine End-to-End-Plattform für die Zusammenarbeit und Verwaltung von Verträgen, mit dem Ziel Verträge schneller zum Abschluss zu bringen und Verträge nach und einzelne Paragraphen nach Verhandlungszeit und Zeit bis zum Abschluss zu analysieren. Das KI-fähige System bietet Vertragserstellung, Vertragsverhandlung, E-Signatur und Vertragsanalyse und erspart Unternehmen bis zu 90 % der Zeit, die sie normalerweise für Verträge aufwenden müssen.
Für die Nutzung der Software und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen („Services“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Nähere Informationen zu den Funktionalitäten der Plattform und der Dienste finden Sie unter https://www.top.legal.
2.
2.1
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das entgeltliche, weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber darf die Software nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen. Der Auftraggeber erhält kein Recht am Quellcode der Software. Der Auftraggeber darf die Software nur für eigene Zwecke nutzen. Die Nutzung für eigene Zwecke umfasst dabei die bestimmungsgemäße Nutzung der Produkte für allgemeine Geschäftszwecke des Auftraggebers und die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers. Nicht umfasst ist die Nutzung der Produkte für Dritte, beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung oder Nutzungsvermittlung an Dritte.
2.2
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte für seine eigenen Zwecke nutzen zu lassen. Der Auftraggeber legt im Rahmen des initialen Registrierung einen Super-Admin-User-Account an. Der Super-Admin-User kann dann Standard-User-Accounts anlegen. Die Software darf entsprechend der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Anzahl von Usern von einer entsprechenden Anzahl von namentlich benannten Usern genutzt werden („Named User-Lizenz“). Der Auftraggeber hat die jeweils berechtigten User zu dokumentieren. Eine gemeinsame Nutzung der Software durch verschiedene Nutzer unter einem gemeinsamen User-Account ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Nutzung der Software durch seine User und sämtliche Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen seiner User verursacht wurden.
2.3
Soweit nicht anders vereinbart, stehen sämtliche Rechte an Software und Services, welche durch den Auftragnehmer bereitgestellt oder unter diesem Vertrag entwickelt werden, einzig dem Auftragnehmer zu. Sämtliche Rechte an jeder Art von Veränderung, Entwicklung oder Verbesserung der Produkte oder Dienstleistungen, welche durch den Auftraggeber vorgenommen werden, stehen ebenfalls ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
2.4
Die Software kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Keine Vorschrift dieses Vertrages beeinflusst dabei die Rechte oder Pflichten des Auftraggebers aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software und den Bestimmungen dieses Vertrages genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software Vorrang.
2.5
Das Nutzungsrecht an der Software erstreckt sich auch auf Fixes, Patches, Entwicklungen und Updates, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Das Recht auf Updates beinhaltet nicht das Recht auf ein Nutzungsrecht an neuen/zusätzlichen Produkten und Funktionalitäten, die als separates Produkt/Modul zur Verfügung gestellt werden.
2.6
Der Auftragnehmer stellt die Software und eine ausführliche Dokumentation der Software in elektronischer Form in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
2.7
Der Auftragnehmer kann die Zugangsberechtigung des Auftraggebers widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Auftragnehmer den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Auftragnehmer nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
2.8
Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
2.9
Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder anwendbarer Open Source Software-Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt,
die Software über das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche hinausgehende Maß zu kopieren, weder im Ganzen noch teilweise;
die Software zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder sonst abgeleitete Entwicklungen an der Software vorzunehmen;
die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen oder sonst Dritten zugänglich zu machen;
die Software zurückzuentwickeln, zu dekompillieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, weder im Ganzen, noch teilweise;
Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen, welche in der Software enthalten oder für sie genutzt werden, zu umgehen oder zu verletzen;
Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Software oder den Servern des Auftragnehmers hervorzurufen;
Marken, Dokumentation, Garantien, Haftungsausschlüsse oder sonstige Rechte, wie etwa geistiges Eigentum, Zeichen, Mitteilungen, Markierungen oder Seriennummern, welche in Verbindung zur Software oder Dokumentation stehen, zu entfernen, zu löschen, zu tilgen, zu verändern, zu verdecken, zu übersetzen, zu kombinieren, zu ergänzen oder auf andere Weise abzuändern;
die Software in einer Art und Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;
die Software für Zwecke des Benchmarkings bzw. der Wettbewerbsanalyse der Software, für die Entwicklung, Verwendung oder die Bereitstellung eines konkurrierenden Software-Produkts bzw. konkurrierender Services oder zu sonst einem Zweck zu nutzen, welcher dem Auftragnehmer zum Nachteil gereicht; und/oder
die Software für oder in Zusammenhang mit der Planung, dem Konstruktion, der Instandhaltung, dem Betrieb oder der Nutzung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen zu nutzen oder sonst die Software in einer Weise einzusetzen, bei der die Software zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.
3.
3.1
top.legal ist bestrebt, die Plattform und die Dienste kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklungen beabsichtigt top.legal, einzelne Funktionen der Plattform oder einzelner Dienste zu verbessern, zu erweitern, zu löschen und/oder sonst zu ändern. Die Funktionalitäten der Plattform oder der Dienste können durch top.legal geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und der Nutzer hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistung objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.B. bei einer Verbesserung von Funktionalitäten). Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Funktionalitäten aufgrund technischer Neuerungen geändert werden.
4.
4.1
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Auftraggeber hat unaufgefordert sämtliche Mitwirkungsleistungen, Informationen, Daten, Dateien, Materialien, welche für die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftragnehmer erforderlich sind, im Voraus zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Auftraggeber nicht ausreichend kooperieren und/oder Verzögerung verursachen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so lange und so weit, wie der Auftragnehmer an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund unzureichender und/oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehindert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über seine nicht ausreichende oder rechtzeitige Zusammenarbeit zu informieren und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erfüllt der Auftraggeber dennoch seine Mitwirkungspflichten nicht, so gehen etwaige für den Auftragnehmer nicht vermeidbare sich daraus ergebenden Vergütungserhöhungen, zusätzliche Aufwände (z.B. Mehrarbeit, Stornokosten, Reisekosten) und Terminverschiebungen zu seinen Lasten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gelten die betroffene Software bzw. der betroffene Service als zur Verfügung gestellt bzw. erbracht.
4.2
Der Auftraggeber ist verantwortlich für (i) angemessene Sicherheitsprozesse, Tools und Steuerungen für Systeme und Netzwerke, welche mit der Software interagieren, (ii) das Vorhalten alternativer Prozesse im Falle einer mangelnden Verfügbarkeit der Software, (iii) die Feststellung, ob die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers genügen; (iv) das angemessene interne Training der User und die Bereitstellung von internem technischen Support; und (v) die ordnungsgemäße Sicherung sämtlicher auf seiner Systemumgebung befindlichen Programme und Daten und sämtlicher in die Software übertragener bzw. mit der Software erstellter Daten und Arbeitsergebnisse mit Beginn der Nutzung der Software und anschließend in angemessenen regelmäßigen Abständen.
5.
5.1
Soweit nicht anders vereinbart, werden Services nach Aufwand („Time and Material“) am Ende des Kalendermonats ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt anhand der Stundennachweise des Auftragnehmers. Soweit nicht anders vereinbart, werden angemessene Reisekosten nach Aufwand und gegen Beleg vom Auftraggeber getragen und monatlich in Rechnung gestellt.
5.2
Soweit sich Mitarbeiter des Auftragnehmers in den Räumen des Auftraggebers aufhalten, werden sie sich an Sicherheitsanweisungen des Auftraggebers halten. Der Auftraggeber hat hierzu diese Anweisungen in schriftlicher Form vorab an den Auftragnehmer zu übermitteln.
5.3
Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen vor, die bei der Erbringung von Services erstellt werden. Dies umfasst insbesondere Software/Code, Schnittstellen, Methoden, Prozesse und Templates, die vom Auftragnehmer genutzt, geschaffen oder verändert werden. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber an solchen Arbeitsergebnissen ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke gemäß Ziffer 2.1 Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software dieser AGB.
5.4
Arbeitsergebnisse, die durch den Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung von Services für den Auftraggeber erstellt werden, insbesondere Customising/Modifikation der Software, sind nicht vom Standard-Support des Auftragnehmers gedeckt, sofern diese Arbeitsergebnisse nicht in die Standard-Software übernommen werden. Solche Arbeitsergebnisse können grundsätzlich auch nur mit der jeweils zum Erstellungszeitpunkt aktuellen Version/Release der Software eingesetzt werden. Jedes Upgrade oder Update kann zusätzliche kostenpflichtige Migrationsleistungen notwendig machen.
6.
6.1
Software und Services werden vom Auftragnehmer mangelfrei zur Verfügung gestellt bzw. erbracht und entsprechen bei bestimmungsgemäßer Nutzung im Wesentlichen den in der Dokumentation genannten Spezifikationen. Die Services des Auftragnehmers werden sachkundig und fachgerecht nach Industriestandards durch angeleitetes und erfahrenes Personal ausgeführt. Der Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Auftraggeber stehen keine Rechte Dritter entgegen. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
6.2
Im Fall der Mangelhaftigkeit sind die Mängelansprüche des Auftraggebers zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auftretende Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels mitteilen und zur Mängelbeseitigung auffordern. Der Auftragnehmer leistet bei nachgewiesenen Mängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass der Auftragnehmer die Software bzw. den Service erneut in mangelfreiem Zustand zur Verfügung stellt bzw. erbringt oder den Mangel beseitigt.
6.3
Falls die Nacherfüllung nach zwei Nacherfüllungsversuchen endgültig fehlschlägt, kann der Auftraggeber vom jeweiligen Einzelvertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Auftragnehmer im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Grenzen der Haftung.
7.
7.1
Die Software wird entsprechend des Service Level Agreement (SLA) des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt, das https://www.top.legal/de/sla abrufbar ist und das ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag einbezogen wird.
7.2
Für die Nutzung der Software benötigt der Auftraggeber einen aktuellen Standardwebbrowser (Google Chrome oder Mozilla Firefox). Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für die sichere und schnelle Anbindung der IT-Endgeräte an den Server, auf dem die Software und die Arbeitsbeschreibungen implementiert sind, verantwortlich.
7.3
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Setup/Einrichtung und Konfiguration der Software gemäß der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Stundensätze für Services zu vergüten.
7.4
Software und sonstige Arbeitsergebnisse gelten als übergeben, sobald sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Services gelten als erbracht, sobald der jeweilige Service abgeschlossen wurde. Support/Pflege werden gegebenenfalls mit Zeitablauf als monatlich anteilig erbracht angesehen.
7.5
Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen Software und Services keiner gesonderten Abnahme durch den Auftraggeber, sondern gelten mit Übergabe als abgenommen. Sollte eine Abnahme vertraglich vereinbart sein und hat der Auftraggeber nicht den Zeit- oder Testplan der Abnahme eingehalten oder sollte ein solcher Testplan oder eine zeitliche Begrenzung für Tests und Abnahme nicht vorliegen, so gelten Software und Services zehn Werktage nach Übergabe als abgenommen.
7.6
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen (insgesamt als „Subunternehmer“ bezeichnet) einzusetzen, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass Subunternehmer entsprechend dieses AGB an Verpflichtungen hinsichtlich Geheimhaltung und Datenschutz gebunden sind. Die Beauftragung von Subunternehmern lässt die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers dem Auftraggeber gegenüber unberührt. Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Schlechtleistungen eines Subunternehmers wie für eigenes Verschulden.
8.
8.1
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Auftragnehmer jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Auftragnehmer die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9.
9.1
Soweit nicht anders vereinbart wird Software mit Übergabe jährlich vorab in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat Rechnungen binnen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart ist die Angabe einer Auftragsnummer bzw. Purchase Order Nummer auf der Rechnung keine Voraussetzung für die Zahlungsverpflichtung.
9.2
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur Software bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vorübergehend zu deaktivieren, bis die überfällige Rechnung bezahlt wurde. Die angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer oder sonstige Steuern. Diese werden dem Auftraggeber gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
10.
10.1
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
10.2
Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.3
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.
10.4
Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.
11.
11.1
Jede der Parteien verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die(a) als „vertraulich“ oder „geheim“ oder mit einem gleichbedeutenden Hinweis gekennzeichnet sind oder mündlich als vertraulich bezeichnet werden;(b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder(c) von vertraulichen Informationen, welche zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden; ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden, vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte zu schützen.Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personen aufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.
11.2
Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die(a) öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich wurden oder der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren;(b) unabhängig und selbstständig von der anderen Partei entwickelt wurden;(c) der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, oder(d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Falle ist die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu unterrichten).
12.
12.1
Der Auftragnehmer speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, keine rechtswidrigen Inhalte und Daten und/oder Inhalte und Daten, die die Rechte Dritter verletzen, mit der Software zu verarbeiten und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot von oder im Zusammenhang mit rechtswidrigen Dienstleistungen oder Waren zu nutzen.
12.2
Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Auftragnehmer nimmt von Inhalten des Auftraggebers oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte nicht.
12.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Auftragnehmer von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Auftragnehmer von Dritten, auch von Mitarbeitern des Auftraggebers persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
13.
13.1
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontos in Bezug auf die Benutzer der Software zur Verfügung gestellt werden (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort) und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen (Log-Dateien). Diese personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer als Verantwortlichem verarbeitet, um den Benutzern die Nutzung der Software zu ermöglichen. Diese personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verarbeitet, Rechtsgrundlage ist dementsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Hinsichtlich der diesbezüglichen Betroffenenrechte und sonstiger Informationspflichten wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Auftragnehmers verwiesen.
13.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software für interne Geschäfts- und/oder Betriebszwecke zu verwenden, insbesondere zur Analyse der Nutzung der Software und zur Verbesserung der Software. Der Auftraggeber erteilt eine entsprechende Weisung zur Anonymisierung der hierfür erforderlichen Daten.
13.3
Im Rahmen der Nutzung der Software kann der Auftraggeber personenbezogene Daten seiner Endkunden und sonstiger Betroffener verarbeiten. Der Auftraggeber ist dabei Verantwortlicher und der Auftragnehmer ist ein Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Vereinbarung Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt, die unter https://www.top.legal/de/avv abrufbar ist und ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag zwischen den Parteien einbezogen wird.
14.
14.1
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt über das Bestellformular auf top.legal, das Annehmen eines Servicepakets über das top.legal Portal, oder der E-Mail Bestätigung zustande.
14.2
Die Laufzeit der jeweiligen Einzelaufträge wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Einzelaufträge sind von jeder Partei jederzeit kündbar im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung der jeweils anderen Partei, wenn die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen geheilt wird. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Anzeige der wesentlichen Vertragsverletzung. Der Auftragnehmer kann Einzelaufträge jederzeit fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber aufgelöst oder liquidiert wird oder Schritte hierzu einleitet und/oder wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig oder insolvent wird.
15.
15.1
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten aufgrund dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, so einigen sich die Parteien bereits jetzt auf München als allgemeinen Gerichtsstand.
15.2
Der Auftragnehmer hat das Recht, die Tatsache, dass der Auftraggeber seine Software nutzt bzw. sein Kunde ist, öffentlich zu äußern und den Namen und das Logo des Auftraggebers für diesen Zweck in seinen Marketingmaterialien, auch im Internet auf seiner Webseite und/oder auf seinem Seiten in den sozialen Medien, zu nutzen. Jeder andere Gebrauch des Namens oder Logos des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
15.3
Alle Mitteilungen unter diesem Vertrag bedürfen der Textform und werden mit erster Zustellung wirksam.
15.4
Der Auftragnehmer kann Änderungen an diesen Vertragsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter Umstände, beispielsweise bei wesentlichen Änderungen der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung, des relevanten Markt- und Geschäftsumfelds oder aufgrund technischer Entwicklungen notwendig werden, für den Auftraggeber zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in einem angemessenen Zeitraum, mindestens einen Monat, vor Inkrafttreten der Änderungen, über die Änderungen in elektronischer Form informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, solchen Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gilt seine Zustimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen als erteilt. Auf die Dauer der Frist und auf die Bedeutung ihres ergebnislosen Ablaufs wird der Auftragnehmer bei der Ankündigung der Änderungen der AGB ausdrücklich hinweisen.
15.4
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen im Einvernehmen durch neue, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gilt entsprechend, wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nachträglich unwirksam werden sollte oder im Falle von Lücken in diesen Vereinbarung.