Umsetzung des Datenschutzes: Richtlinien zur Datenlöschung bei top.legal
Erfahren Sie, wie top.legal den Datenschutz durch konsequente Datenlöschungspraktiken gewährleistet. Unsere Richtlinien zur Datenlöschung stellen sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO sicher und effektiv behandelt werden. Lesen Sie mehr über unser Engagement für den Schutz Ihrer Daten auf unserer Plattform.
Stand: 01.01.2024
Rechtlicher Hinweis:
Diese Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Trotzdem übernimmt top.legal keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Die bereitgestellten Informationen sind zudem von allgemeiner Natur und dienen nicht als individuelle Rechtsberatung. Für die Lösung spezifischer Rechtsfragen, besonders in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), empfehlen wir dringend die Konsultation eines qualifizierten Rechtsanwalts.
1.
Das Löschkonzept wurde maßgeschneidert für die Bedürfnisse der Kunden von top.legal entwickelt, mit dem Ziel, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten. Es definiert detailliert die Prozesse für die sichere Löschung von Daten, einschließlich Vertragsdaten, Vorlagen und personenbezogenen Daten der Nutzer, die innerhalb der Contract Lifecycle Management (CLM)-Plattform von top.legal verarbeitet werden.
1.1
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union erheblich und stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Datenverarbeitungspraktiken zu überdenken und anzupassen. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Verpflichtung zur Datenminimierung und die damit verbundene Löschpflicht von Daten, die für die ursprünglichen Verarbeitungszwecke nicht mehr erforderlich sind. Dieser Abschnitt skizziert ein Löschkonzept, das nicht nur der Erfüllung der DSGVO dient, sondern auch handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten (GoBD) berücksichtigt.
1.2
Das Prinzip der Datenminimierung verlangt, dass nur solche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden, die unmittelbar für die festgelegten Zwecke notwendig sind. Sobald diese Daten ihren Zweck erfüllt haben oder dieser nicht mehr besteht und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen, müssen sie gelöscht werden.
2.
Das Löschkonzept wurde maßgeschneidert für die Bedürfnisse der Kunden von top.legal entwickelt, mit dem Ziel, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten. Es definiert detailliert die Prozesse für die sichere Löschung von Daten, einschließlich Vertragsdaten, Vorlagen und personenbezogenen Daten der Nutzer, die innerhalb der Contract Lifecycle Management (CLM)-Plattform von top.legal verarbeitet werden.
3.
Auftraggeber (Verantwortliche): Legen die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung fest und sind für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich.
top.legal (Auftragsverarbeiter): Verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Kunden gemäß den Anweisungen der Kunden und den gesetzlichen Anforderungen.
4.
Die Umsetzung eines Löschkonzepts im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert eine präzise Abstimmung zwischen dem Verantwortlichen, also dem Auftraggeber, und dem Auftragsverarbeiter, hier top.legal.
Das Löschkonzept, das auf die Minimierung personenbezogener Daten ausgerichtet ist, muss zunächst vom Auftraggeber entwickelt und festgelegt werden. Anschließend ist top.legal für die technische Umsetzung dieser Löschkonzepte zuständig, basierend auf den spezifischen Anforderungen und Anweisungen des Auftraggebers.
4.1
Der Auftraggeber muss eine gründliche Bestandsaufnahme aller personenbezogenen Daten vornehmen, die innerhalb seiner Organisation verarbeitet werden. Für das vorliegende Löschkonzept für die Verarbeitung von Daten auf top.legal werden primär Vertragsprozesse in die Auswertung einbezogen.
Die Bestandsanalyse sollte als Ergebnis festlegen, welche Daten für die jeweiligen Vertragsprozesse erforderlich sind und somit die Basis für das Löschkonzept bilden.
Die Bestandsanalyse sollte als Ergebnis festlegen, welche Daten für die jeweiligen Vertragsprozesse erforderlich sind und somit die Basis für das Löschkonzept bilden.
Der Auftraggeber muss eine gründliche Bestandsaufnahme aller personenbezogenen Daten vornehmen, die innerhalb seiner Organisation verarbeitet werden. Für das vorliegende Löschkonzept für die Verarbeitung von Daten auf top.legal werden primär Vertragsprozesse in die Auswertung einbezogen.
Das System ermöglicht die Erstellung und Erfassung von Verträgen über abgestimmte Vorlage, die präzise Erfassung und Kategorisierung der Daten, um eine effiziente Verwaltung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.
In der Regel umfassen die genannten Vereinbarungen bestimmte Datenkategorien. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Kategorien variieren können.
4.2
Die Verweildauer definiert den Zeitraum, in dem personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, beginnend mit dem Zeitpunkt ihrer Erhebung bis zu dem Moment, in dem sie für die ursprünglich festgelegten Zwecke nicht mehr benötigt werden und keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten oder -gründe mehr bestehen. Diese Zeitspanne wird vom Auftraggeber in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Geschäftsbetriebs sowie den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben bestimmt. Die Festlegung der Verweildauer ist ein zentraler Aspekt des Datenschutzmanagements, der sicherstellt, dass personenbezogene Daten nicht länger als notwendig aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform gelöscht werden.
Die Verweildauer für Kundendaten und Details zu Vertriebsvereinbarungen orientiert sich an der Dauer der Geschäftsbeziehung. Nach Beendigung dieser Beziehung wird eine Frist angewendet, die sicherstellt, dass Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden. Die spezifische Dauer kann basierend auf internen Richtlinien des Auftraggebers festgelegt werden, wobei sie häufig einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach Vertragsende umfasst, um den Anforderungen von Handels- und Steuerrecht nachzukommen.
Für Daten im Zusammenhang mit Lieferantenvereinbarungen wird die Verweildauer ebenfalls an die Dauer der Geschäftsbeziehung plus einer eventuellen Frist gekoppelt, die nach dem offiziellen Ende der Vereinbarung beginnt. Diese Frist ermöglicht eine angemessene Zeitspanne für die Erfüllung aller rechtlichen Verpflichtungen und wird in der Regel auf bis zu zehn Jahre festgelegt.
Die Verweildauer von Daten aus Personalverträgen richtet sich nach den jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorgaben des Landes, in dem das Unternehmen tätig ist. Generell werden Daten zu Gehalt und Beschäftigungsverhältnis bis zu zehn Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsinformationen, kann eine kürzere Verweildauer angemessen sein, abhängig von spezifischen gesetzlichen Anforderungen und der Einwilligung des Betroffenen.
Diese Verweildauern dienen dazu, den Datenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig den betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Sie ermöglichen es dem Auftraggeber, eine datenschutzkonforme und effiziente Datenverwaltung zu praktizieren, indem personenbezogene Daten nicht länger als nötig vorgehalten werden.
top.legal bietet eine systematische Lösung für die Verwaltung der Verweildauer von Vertragsdaten, indem es die Erfassung des Abschluss- und Ablaufdatums von Verträgen automatisiert. Diese präzise Erfassung ermöglicht eine effektive Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Verträgen, was eine grundlegende Voraussetzung für eine sachgerechte Datenverarbeitung und -löschung darstellt.
Nachdem die Verweildauer von Vertragsdaten abgelaufen ist, bietet top.legal die Möglichkeit, diese Daten auf Anfrage einmal jährlich automatisiert zu archivieren. Dies geschieht im Einklang mit den Anforderungen an die Aufbewahrung, die durch handels- und steuerrechtliche Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Datenverarbeitung (GoBD) festgelegt sind. Die Archivierung dient als vorbereitender Schritt vor der endgültigen Löschung und erfolgt in einem digitalen System, das speziell dafür konzipiert ist, Compliance mit diesen gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass alle relevanten Daten auch nach dem Ende ihrer unmittelbaren Nutzungsdauer weiterhin sicher, zugänglich und im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen aufbewahrt werden.
4.3
top.legal unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen durch eine jährliche Überprüfung, um festzustellen, welche Verträge sich außerhalb der Aufbewahrungsfrist befinden. Die primäre Verantwortung für die Bestimmung und Einhaltung dieser Fristen liegt beim Auftraggeber. top.legal dient hierbei als Hilfsmittel, um die Übersicht über die Vertragsdaten und deren Aufbewahrungsstatus zu verbessern.
4.4
Um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden und personenbezogene Daten nur so lange wie notwendig aufzubewahren, ist die Festlegung klarer Löschregeln durch den Auftraggeber für jede Datenkategorie essentiell. Diese Regeln sollten auf dem Erhebungsdatum, der voraussichtlichen Bearbeitungszeit und dem Beginn der jeweiligen Aufbewahrungsfrist basieren. Ziel ist es, die Anzahl der Löschregeln zu minimieren, um die Übersichtlichkeit und Handhabbarkeit zu gewährleisten.
Löschregel-Empfehlung: Es wird vorgeschlagen, Daten zu Vertriebsvereinbarungen bis zu 10 Jahre nach dem Ende des Vertrags aufzubewahren. Diese Empfehlung orientiert sich an üblichen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und soll sicherstellen, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um mögliche Nachfragen oder Ansprüche effektiv bearbeiten zu können. Selbstverständlich ist diese Empfehlung flexibel und kann nach den individuellen Anforderungen und Vorstellungen des Auftraggebers angepasst werden.
Ausnahme: Sollten spezifische gesetzliche Vorgaben eine längere Aufbewahrung erfordern, passt sich die Löschfrist entsprechend an.
Löschregel-Empfehlung: Für Daten, die im Rahmen von Lieferantenvereinbarungen gesammelt wurden, empfehlen wir eine Aufbewahrungsfrist bis zu 10 Jahre nach dem Ende der Geschäftsbeziehung. Diese Zeitspanne ist darauf ausgerichtet, den handelsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig den Bedürfnissen des Unternehmens zu entsprechen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Empfehlung angepasst werden kann, um den spezifischen Anforderungen und Vorstellungen des Auftraggebers besser zu entsprechen.
Für den Fall, dass bestimmte Daten im Kontext laufender oder potenziell anstehender rechtlicher Verfahren relevant sind, besteht die Möglichkeit, diese Daten über die allgemeine Empfehlung hinaus zu speichern, bis feststeht, dass sie nicht länger benötigt werden. Diese Ausnahmeregelung soll eine flexible Handhabung gewährleisten und die Rechtsposition des Unternehmens schützen.
Löschregel-Empfehlung: Es wird nahegelegt, Daten aus Personalverträgen, einschließlich Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsinformationen, in Übereinstimmung mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften bis zu einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren. Diese Empfehlung berücksichtigt die Notwendigkeit, arbeitsrechtlichen Anforderungen zu genügen und gleichzeitig eine angemessene Basis für eventuelle Rückfragen oder Ansprüche zu bieten.
Für besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten, die einen höheren Schutzbedarf haben, empfiehlt es sich, spezifischere und oft kürzere Fristen für die Aufbewahrung anzusetzen. Diese Fristen richten sich nach den besonderen Schutzbedürfnissen der jeweiligen Datenkategorie und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungen flexibel gestaltet sind und vom Auftraggeber nach Bedarf angepasst werden können, um den individuellen Anforderungen und Vorstellungen besser zu entsprechen.
4.5
Nach Erhalt der spezifischen Löschkonzepte des Auftraggebers setzt top.legal diese technisch um. Dies beinhaltet die Programmierung automatisierter Löschprozesse, die Einrichtung von Benachrichtigungen zur Überprüfung manueller Löschvorgänge und die Implementierung sicherer Löschverfahren, um die Unwiederherstellbarkeit gelöschter Daten zu gewährleisten.
Identifikation abgelaufener Verträge: Einmal jährlich führt top.legal auf Anfrage eine Überprüfung durch, um Verträge zu identifizieren, deren Laufzeit überschritten wurde und die somit als inaktiv gelten. Diese Überprüfung beinhaltet die Feststellung, welche dieser Verträge sich außerhalb ihrer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist befinden.
Unterstützung bei der Feststellung der Fristabläufe: Für Verträge, die die gesetzliche Aufbewahrungsfrist erreicht oder überschritten haben, bietet top.legal eine unterstützende Funktion, indem es diese Informationen dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Funktionalität erleichtert die Entscheidungsfindung bezüglich der Archivierung oder Löschung von Vertragsdaten.
4.6
top.legal unterstützt den Auftraggeber durch die Bereitstellung detaillierter Protokolle und Berichte über die durchgeführten Löschvorgänge. Diese Dokumentation dient als Nachweis der DSGVO-Konformität und hilft bei der Beantwortung von Anfragen von Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen.
5.
Die Überprüfung und Anpassung des Löschkonzepts obliegt dem Auftraggeber. Es ist seine Verantwortung, das Konzept regelmäßig hinsichtlich seiner Aktualität und Wirksamkeit zu evaluieren. Anpassungen sind erforderlich, um auf legislative Änderungen, technologische Fortschritte sowie Veränderungen in den geschäftlichen Bedingungen reagieren zu können.
Die Implementierung eines erfolgreichen Löschkonzepts zur Datenminimierung setzt voraus, dass der Auftraggeber aktiv mit top.legal zusammenarbeitet. Dabei fällt dem Auftraggeber die Rolle zu, das Löschkonzept zu entwickeln und vorzugeben, während top.legal für die technische Umsetzung zuständig ist. Durch diese Arbeitsteilung wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten entsprechend den Grundsätzen der Datenminimierung und den Anforderungen der DSGVO sicher und effizient verarbeitet werden.
6.
top.legal implementiert technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und den Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff oder unbeabsichtigter Löschung zu unterstützen.
7.
Die Bearbeitung von Löschanfragen Betroffener ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenschutzpraxis und entspricht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein effektives Verfahren für den Umgang mit diesen Anfragen gewährleistet die Rechte der Betroffenen und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Hier ist ein Leitfaden, wie Löschanfragen von Betroffenen gehandhabt werden sollten:
7.1
Registrierung: Alle eingehenden Löschanfragen werden umgehend registriert. Dies umfasst das Datum des Eingangs und die Kontaktdaten des Anfragenden.
Bestätigung: Der Eingang der Anfrage wird dem Betroffenen ohne unnötige Verzögerung, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, bestätigt.
Verifizierung: Vor der Bearbeitung der Anfrage muss die Identität des Anfragenden verifiziert werden, um sicherzustellen, dass die Anfrage vom Betroffenen selbst oder einer berechtigten Person stammt.
Datenschutz: Die für die Identitätsprüfung erhobenen Informationen werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach Abschluss der Verifizierung gelöscht.
Rechtmäßigkeit: Es wird geprüft, ob der Anfrage stattgegeben werden kann, d.h., ob keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere legitime Gründe der Löschung entgegenstehen.
Datenumfang: Es wird festgestellt, welche Daten des Anfragenden verarbeitet werden und ob diese Daten für die Löschung in Frage kommen.
Löschprozess: Falls keine Hinderungsgründe vorliegen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten sicher und unwiederbringlich gelöscht.
Bestätigung: Dem Anfragenden wird die Durchführung der Löschung schriftlich oder in anderer geeigneter Form bestätigt.
Nachweisführung: Die Anfrage und ihre Bearbeitung, einschließlich der Identitätsprüfung, der Entscheidung über die Anfrage und der Bestätigung der Löschung, werden dokumentiert. Diese Dokumentation dient als Nachweis der DSGVO-Konformität.
Sollte die Anfrage abgelehnt werden, wird dem Anfragenden eine klare Begründung hierfür mitgeteilt, einschließlich Informationen über das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen.
Um den Umgang mit Löschanfragen von Betroffenen gemäß den Datenschutzvorschriften effizient zu gestalten, ist eine klare Aufgabenteilung zwischen dem Auftraggeber und top.legal erforderlich. Hier ist eine detaillierte Aufstellung der Tätigkeiten, die jeweils vom Auftraggeber und von top.legal übernommen werden:
7.2
7.3
8.
8.1
Wenn interne Nutzer den Auftraggeber verlassen, werden ihre Konten zunächst gesperrt statt sofort gelöscht. Dies dient dazu, unmittelbare Zugriffe auf die Plattform zu unterbinden, während gleichzeitig die Möglichkeit erhalten bleibt, notwendige Daten zu sichern oder aufzubewahren.
Einmal im Jahr bietet top.legal die Möglichkeit, gesperrte (deaktivierte) Nutzerkonten auf Anfrage des Auftraggebers zu löschen. Bei diesem Prozess werden personenbezogene Daten überschrieben, um die Privatsphäre der betroffenen Nutzer zu schützen.
Sollten interne Nutzer Verträge unterschrieben oder Dokumente freigegeben haben, kann es Aufbewahrungs- und Nachweispflichten geben, die einer endgültigen Löschung des Nutzers durch Überschreiben entgegenstehen. In solchen Fällen muss die Verhandlungshistorie oder die Dokumentation zu den Verträgen gewahrt bleiben, selbst wenn das Nutzerkonto deaktiviert oder gelöscht wird.
Beim interner Nutzerdaten werden auf Anfrage folgende Schritte unternommen:
Die Löschung von Nutzerdaten und die Entscheidungsgrundlage für die Beibehaltung bestimmter Informationen werden dokumentiert, um Compliance mit Datenschutzgesetzen zu gewährleisten und bei Bedarf nachweisen zu können.
8.3
Externe Nutzerkonten können direkt durch interne Nutzer mit der entsprechenden Berechtigung verwaltet werden. Dies beinhaltet die Möglichkeit, externe Nutzer bei Bedarf zu entfernen oder deren Zugriff auf die Plattform zu beschränken.