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Leiharbeitsvertrag: Rechte, Pflichten & Fallstricke

Inhaltsverzeichnis

In diesem Blog-Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Leiharbeitsvertrag wissen müssen: von der Definition und dem rechtlichen Rahmen über die Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern bis hin zu typischen Risiken. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile dieser Beschäftigungsform und geben zum Schluss Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So sind Sie bestens informiert und können Fallstricke vermeiden.

Leiharbeitsvertrag: Rechte, Pflichten & Fallstricke

Ein Leiharbeitsvertrag ist eine besondere Form des Arbeitsvertrags, bei der ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (einer Zeitarbeitsfirma oder Leihfirma) an ein drittes Unternehmen ausgeliehen wird. Dieses Konzept wird auch Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing genannt. Das Thema ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig, da Leiharbeit inzwischen einen festen Platz auf dem Arbeitsmarkt hat. Viele Unternehmen decken damit kurzfristigen Personalbedarf. Für Arbeitsuchende kann Leiharbeit den Berufseinstieg erleichtern oder als Übergangslösung dienen. Doch es gibt zahlreiche rechtliche Regelungen, Rechte, Pflichten und mögliche Fallstricke, die man kennen sollte, bevor man einen Leiharbeitsvertrag unterschreibt.

Ein Leiharbeitsvertrag (auch Zeitarbeitsvertrag genannt) ist ein Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Personaldienstleister (Verleihfirma). Der entscheidende Unterschied zu einer klassischen Festanstellung besteht darin, dass der Arbeitnehmer zwar bei der Leihfirma angestellt ist, seine Arbeit aber in einem anderen Unternehmen verrichtet. Es handelt sich also um ein Dreiecksverhältnis zwischen:

  • dem Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer),
  • dem Verleihunternehmen (Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber) und
  • dem Entleihunternehmen (Einsatzbetrieb, wo die Arbeit tatsächlich stattfindet).

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland wird die Leiharbeit durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz schreibt unter anderem vor, dass ein Verleihunternehmen eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit benötigt, um Arbeitnehmer überlassen zu dürfen. Außerdem setzt das AÜG Leitplanken für die Einsatzdauer und die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern (Stichworte Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer).

Leiharbeit vs. Festanstellung: Während bei einer Festanstellung Arbeitgeber und Einsatzbetrieb identisch sind, sind sie bei der Leiharbeit getrennt. Der Leiharbeitnehmer hat seinen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma und erhält von dieser sein Gehalt. Weisungsbefugt im Arbeitsalltag ist jedoch das Entleihunternehmen, wo der Mitarbeiter täglich arbeitet. Nach deutschem Arbeitsrecht gelten für Leiharbeiter grundsätzlich die gleichen Gesetze wie für andere Arbeitnehmer (z.B. Arbeitszeit- und Kündigungsschutzgesetze), doch der besondere Status führt zu einigen abweichenden Regelungen, auf die wir noch eingehen.

Leiharbeit vs. Werkvertrag: Oft wird Leiharbeit mit einem Werkvertrag verwechselt. Bei einem Werkvertrag erbringt ein Auftragnehmer für einen Auftraggeber eine bestimmte Leistung und es besteht kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Der Auftraggeber hat auch kein Weisungsrecht gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern. Bei der Leiharbeit hingegen ist der Arbeitnehmer fest bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, aber im Einsatzbetrieb integriert und unterliegt dort den Weisungen wie ein Teil der Stammbelegschaft. Kurz gesagt: Bei der Leiharbeit werden Arbeitnehmer zeitweise „verliehen“ und wie eigene Mitarbeiter eingesetzt, während beim Werkvertrag nur ein Arbeitsergebnis geschuldet wird und keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolgt.

Typische Branchen für Leiharbeit: Leiharbeitsverträge kommen in vielen Branchen zum Einsatz. Besonders verbreitet ist die Zeitarbeit in:

  • Industrie und Produktion (z.B. Automobilindustrie, Maschinenbau, Elektrotechnik)
  • Logistik und Lagerwesen (Versandzentren, Speditionen)
  • Gebäudemanagement und Bau (Hilfskräfte auf dem Bau, Montagearbeiten)
  • Büro und Verwaltung (Sachbearbeitung, Call-Center)
  • Gesundheitswesen und Pflege (Pflegekräfte, medizinisches Personal)
  • Hotel- und Gastgewerbe (z.B. Temporärkräfte in Gastronomie, Events)

Grundsätzlich kann in nahezu jeder Branche Leiharbeit eingesetzt werden, aber die genannten Bereiche haben traditionell einen besonders hohen Anteil an Leiharbeitnehmern. Unternehmen nutzen hier die Flexibilität, um saisonale Auftragsspitzen oder personelle Engpässe abzudecken.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Wer als Leiharbeitnehmer arbeitet, hat im Prinzip dieselben grundlegenden Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. Dennoch gibt es spezifische Regelungen, die im Kontext eines Leiharbeitsvertrags wichtig sind:

  • Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Pausen, Urlaub): Die üblichen Arbeitsschutzregeln gelten auch für Leiharbeitnehmer. Die zulässige Arbeitszeit pro Tag, Ruhezeiten und Pausen richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz, genau wie bei anderen Beschäftigten. Auch bei den Urlaubsansprüchen gibt es keinen Unterschied: Leiharbeiter haben mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) und gegebenenfalls mehr laut Arbeits- oder Tarifvertrag. Urlaubstage verfallen nicht und können auch zwischen Einsätzen genommen werden.
  • Gehalt & Equal Pay: Grundsätzlich gilt der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Dennoch starten Leiharbeitnehmer oft mit einem geringeren Tariflohn als die Stammbelegschaft. Spätestens nach 9 Monaten im selben Einsatzbetrieb muss jedoch das Gehalt an vergleichbare Stammlöhne angeglichen werden. Danach steht dem Leiharbeitnehmer also das gleiche Entgelt zu (Equal Pay).
  • Sozialversicherung & Krankenversicherung: Leiharbeitnehmer sind voll sozialversichert wie andere Angestellte. Das Verleihunternehmen meldet sie bei allen Versicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) an und zahlt die Beiträge. Auch sind sie über den Arbeitgeber unfallversichert. Im Krankheitsfall und bei Arbeitslosigkeit gelten die üblichen Ansprüche auf Lohnfortzahlung und Arbeitslosengeld.
  • Möglichkeit der Übernahme: Viele Leiharbeitnehmer hoffen, vom Entleihunternehmen in eine Festanstellungübernommen zu werden. Tatsächlich kommt dies vor, ist aber keineswegs garantiert. In der Praxis bleibt eine Übernahme eher die Ausnahme (geschätzt 15–20% der Fälle). Dennoch: Wenn ein Unternehmen und der Leiharbeitnehmer gut zusammenpassen, kann die Zeitarbeit der Einstieg in eine feste Anstellung sein. Arbeitnehmer sollten bei Interesse ihr Anliegen frühzeitig kommunizieren.

Fallstricke & Risiken bei Leiharbeitsverträgen

Wie jede atypische Beschäftigungsform birgt auch der Leiharbeitsvertrag einige Risiken und potenzielle Nachteile. 

Arbeitnehmer sollten diese Fallstricke kennen, um sich entsprechend schützen zu können:

  • Befristung & Kündigung: Leiharbeitsverträge können befristet (zeitlich begrenzt) oder unbefristet sein. Befristungen bedeuten für Arbeitnehmer Unsicherheit, denn nach Vertragsende steht man ohne Job da, sofern keine Verlängerung oder Übernahme erfolgt. Ein unbefristeter Leiharbeitsvertrag bietet nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit zwar Kündigungsschutz nach Gesetz, aber bei Auftragsflaute kann trotzdem eine betriebsbedingte Kündigung drohen, falls kein neuer Einsatz gefunden wird.
  • Schlechtere Arbeitsbedingungen & Kündigungsschutz: Oft sind Leiharbeitnehmer arbeitsrechtlich schlechter gestellt. Das Gehalt und Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) fallen in der Regel geringer aus als bei der Stammbelegschaft. Zudem sind Leihkräfte im Betrieb nicht immer voll integriert und fühlen sich mitunter als Mitarbeiter zweiter Klasse. Auch beim Thema Kündigung zeigt die Praxis Nachteile: Leiharbeitnehmer verlieren bei Auftragsflauten häufig als Erste ihren Arbeitsplatz, selbst wenn formal das Kündigungsschutzgesetz gilt.
  • Gesetzliche Grauzonen und Umgehungsstrategien: Wo Regeln sind, versuchen manche, sie zu umgehen. Ein Beispiel ist die Höchstüberlassungsdauer: Leiharbeitnehmer dürfen maximal 18 Monate beim selben Entleiher eingesetzt werden. Einige Unternehmen wechseln vor Ablauf dieser Frist den Einsatzort oder legen eine kurze Beschäftigungspause ein, um die 18-Monats-Grenze zu umgehen. Ebenfalls problematisch ist die Scheinwerkvertrag-Praxis: Arbeiten Leihkräfte de facto wie normale Mitarbeiter im Betrieb, werden aber offiziell über Werkverträge beschäftigt, handelt es sich eigentlich um illegale Arbeitnehmerüberlassung. Solche Methoden bewegen sich in einer Grauzone oder sind verboten. Für Betroffene ist das oft schwer zu erkennen, daher lohnt es sich, bei Zweifeln Rat einzuholen.
  • Was tun bei Problemen? Treten Konflikte oder Missstände im Leiharbeitsverhältnis auf, sollten Sie Ihre Rechte geltend machen. Suchen Sie zuerst das Gespräch – entweder mit dem Vorgesetzten der Zeitarbeitsfirma oder, falls vorhanden, mit dem Betriebsrat im Entleihbetrieb. Wenn das keine Abhilfe schafft, können Gewerkschaften (wie IG Metall oder ver.di) Sie beraten und unterstützen. Im Ernstfall hilft auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ansprüche (z.B. auf Equal Pay oder gegen eine unrechtmäßige Kündigung) durchzusetzen.

Vor- und Nachteile eines Leiharbeitsvertrags

Ein Leiharbeitsvertrag bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Je nach Perspektive (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) können diese unterschiedlich ins Gewicht fallen. Hier ein Überblick:

Vorteile

  • Flexibilität für Arbeitnehmer: Leiharbeit bietet die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen und Tätigkeiten kennenzulernen. Gerade für Berufs- oder Quereinsteiger kann dies wertvolle Erfahrung bringen. Man knüpft Kontakte in unterschiedlichen Firmen und Branchen und findet vielleicht so seinen Traumberuf oder den passenden Arbeitgeber.
  • Schneller Berufseinstieg: Über Zeitarbeitsfirmen kann man oft kurzfristig eine Stelle finden, selbst wenn der direkte Arbeitsmarkt schwierig ist. Zeitarbeitsfirmen helfen vielen Arbeitssuchenden, wieder ins Berufsleben einzusteigen, weil die Hürden für eine Einstellung oft geringer sind als bei einer festen Stelle im Unternehmen.
  • Chance auf Übernahme: Wie erwähnt gibt es die Chance, bei guter Leistung vom Entleihbetrieb übernommen zu werden. Viele Unternehmen nutzen Zeitarbeit als verlängerte Probezeit. Wenn beide Seiten zufrieden sind, steht einer Festanstellung nichts im Wege. Für den Arbeitnehmer kann dies der Fuß in der Tür zu einer begehrten Firma sein.
  • Flexibilität für Arbeitgeber: Auch aus Arbeitgebersicht ein Vorteil: Unternehmen können mit Leiharbeit schnell auf Auftragsschwankungen reagieren und Personal einstellen, ohne sich langfristig zu binden. Das kann wirtschaftliche Vorteile bieten und das Stammpersonal entlasten, wenn Auftragsspitzen abgefangen werden müssen.

Nachteile

  • Unsicherheit und geringerer Kündigungsschutz: Der größte Nachteil für Arbeitnehmer ist die fehlende Planungssicherheit. Leiharbeit ist häufig auf Zeit angelegt. Man weiß nie genau, wie lange man an einem Standort bleibt und ob man nach Ende des Auftrags nahtlos weiterbeschäftigt wird. Diese Ungewissheit kann belastend sein, z.B. bei Wohnortwechsel oder Familienplanung. Hinzu kommt, dass Leiharbeitnehmer bei Auftragsflauten oft als Erste ihren Job verlieren (faktisch ein schwächerer Kündigungsschutz in der Praxis).
  • Geringeres Gehalt und weniger Zusatzleistungen: Oft verdienen Leiharbeitnehmer – zumindest zu Beginn – weniger als Festangestellte in vergleichbarer Position. Extras wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen oder attraktive Schichtzulagen sind in der Zeitarbeit seltener oder geringer. Das führt dazu, dass man finanziell schlechter gestellt sein kann als Kollegen, die direkt beim Entleiher angestellt sind.
  • Weniger Integration im Team: Auch sozial kann Leiharbeit eine Herausforderung sein. Als externer Mitarbeiter ist man manchmal nicht voll ins Team integriert. Man bekommt eventuell seltener Weiterbildungsmaßnahmen, wird bei Beförderungen nicht berücksichtigt und muss sich immer wieder neu beweisen, wenn man das Einsatzunternehmen wechselt. Das Gefühl der Zugehörigkeit zum Betrieb ist oft geringer, was die Motivation beeinträchtigen kann.

Im Vergleich zur Festanstellung bedeutet ein Leiharbeitsverhältnis meist weniger Sicherheit und planbare Perspektive. Dafür bietet es allerdings mehr Flexibilität – für Unternehmen und auch für Arbeitnehmer, die sich beruflich orientieren wollen.

Natürlich hängen die Vor- und Nachteile im Einzelfall von der konkreten Situation ab. Eine gute, tarifgebundene Zeitarbeitsfirma kann faire Bedingungen bieten, während eine Festanstellung in einem unsicheren Unternehmen auch keine Jobgarantie ist. Dennoch sollten sich Arbeitnehmer der genannten Punkte bewusst sein, um abwägen zu können, ob ein Leiharbeitsvertrag für sie persönlich infrage kommt.

Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

Bevor Sie einen Leiharbeitsvertrag unterschreiben, achten Sie auf folgende Punkte:

  • Vertrag und Konditionen prüfen: Lesen Sie den Arbeitsvertrag sorgfältig. Ist er befristet oder unbefristet? Welche Kündigungsfrist gilt? Steht etwas zu tariflicher Bezahlung oder Branchenzuschlägen im Vertrag? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und fragen Sie im Zweifel nach.
  • Lizenz der Zeitarbeitsfirma prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Personaldienstleister eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG-Lizenz) besitzt. Eine seriöse, tarifgebundene Zeitarbeitsfirma gewährleistet Mindeststandards bei Lohn, Arbeitszeit und Urlaub.
  • Equal Pay und Einsatzdauer: Fragen Sie nach, wie die Bezahlung im Einsatz geregelt ist. Werden nach einer bestimmten Zeit die Löhne an den Einsatzbetrieb angeglichen? Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf Equal Pay nach 9 Monaten. Klären Sie auch, wie lange der geplante Einsatz dauern soll und ob eine Übernahme in Aussicht steht.
  • Eigeninitiative zeigen: Nutzen Sie die Zeitarbeit als Chance, sich zu beweisen. Wenn Sie übernommen werden möchten, zeigen Sie Engagement und sprechen Sie das Thema bei Gelegenheit offen an. Halten Sie auch den Kontakt zur Zeitarbeitsfirma und geben Sie Feedback zu Ihren Stärken, damit passende Einsätze gefunden werden.

Hilfe suchen bei Problemen: Scheuen Sie sich nicht, bei rechtlichen Fragen oder Konflikten Unterstützung zu holen. Gewerkschaften und Beratungsstellen kennen sich aus und können Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Auch für Unternehmen, die Leiharbeiter einsetzen oder über Zeitarbeit Personal beziehen, gibt es wichtige Punkte:

  • Rechtssicherheit gewährleisten: Arbeiten Sie nur mit Zeitarbeitsfirmen zusammen, die ordnungsgemäß zugelassen sind. Überprüfen Sie die Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung genau und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Höchstüberlassungsdauer, Equal Treatment). Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zur Verpflichtung, den Leiharbeitnehmer fest anzustellen.
  • Gute Einarbeitung & Integration: Behandeln Sie Leiharbeiter im Betrieb fair. Sorgen Sie für eine gründliche Einarbeitung und integrieren Sie temporäre Kräfte ins Team. Das steigert Motivation und Produktivität. Achten Sie auch auf den Arbeitsschutz und darauf, dass Leihkräfte Zugang zu betrieblichen Einrichtungen (Kantine, Parkplatz, IT-Systeme) haben wie die Stammbelegschaft.
  • Transparenz gegenüber dem Betriebsrat: Informieren Sie den Betriebsrat über den Einsatz von Leiharbeitnehmern und beziehen Sie ihn entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein. Offenheit und frühzeitige Abstimmung verhindern Konflikte.
  • Langfristige Planung: Nutzen Sie Leiharbeit gezielt für kurzfristige Engpässe, aber planen Sie mittelfristig mit ausreichend Stammpersonal. Dauerhafter Ersatz von Stammkräften durch Leiharbeit kann nicht nur das Betriebsklima belasten, sondern birgt auch rechtliche Risiken. Wenn sich Leiharbeitnehmer bewähren und dauerhaft benötigt werden, ziehen Sie eine Übernahme in Betracht – das spart letztlich Kosten und erhält Know-how im Unternehmen.
  • Kosten und Nutzen abwägen: Bedenken Sie, dass Leiharbeit zwar Flexibilität bietet, aber auch Kosten verursacht (z.B. die Marge der Zeitarbeitsfirma). Kalkulieren Sie, ob sich der Einsatz wirklich lohnt oder ob andere Modelle (befristete Festanstellung, interne Personalumschichtung) sinnvoller sind.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Leiharbeitsvertrag Chancen und Risiken gleichermaßen mit sich bringt. Für Arbeitnehmer kann er ein Sprungbrett sein, für Arbeitgeber ein flexibles Instrument der Personalplanung. Damit beide Seiten davon profitieren und rechtliche Stolpersteine umgehen, sollten einige Empfehlungen beachtet werden.

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