Von der Erlaubnis zur Nutzung bestimmter Arten von Inhalten bis hin zur Verhinderung der unerlaubten Vervielfältigung oder Weiterverbreitung von Waren - eine ordnungsgemäße Lizenzierung trägt dazu bei, dass sich alle Beteiligten an die Regeln halten und Unternehmen dennoch von ihrer Kreativität und harten Arbeit profitieren können.
Im Folgenden werden wir die wichtigsten Bestandteile von Lizenzvereinbarungen aufschlüsseln, damit Sie sich sicher sein können, dass Sie sie verstehen, wenn es an der Zeit ist, sie zu unterzeichnen.
Was ist ein Lizenzvertrag?
Ein Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, in der eine Partei (der Lizenzgeber) einer anderen Partei (dem Lizenznehmer) die Erlaubnis erteilt, bestimmte Vermögenswerte zu nutzen, die dem Lizenzgeber gehören.
In der Regel geht es bei Lizenzverträgen um die lizenzierte Nutzung von geistigem Eigentum wie Marken, Patenten oder Designs, aber auch für materielle Güter wie Immobilien oder Sachanlagen. In Lizenzverträgen geben beide Parteien Versprechen ab - der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Nutzung eines Vermögenswerts, im Gegenzug erhält der Lizenzgeber eine Lizenzgebühr.
Die Bedingungen eines jeden Lizenzvertrags sind in der Regel detailliert festgelegt und enthalten Bestimmungen zu Eigentumsrechten und Verantwortlichkeiten sowie zu Verpflichtungen bei Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung.
Über Lizenzverträge werden Lizenznehmern die Nutzungsrechte üblicherweise an den folgenden gewerblichen Schutzrechten gegen Zahlung eines vorab definierten Geldbetrages eingeräumt:
- Patente, Marken,
- eingetragene Geschmacks- oder Gebrauchsmuster und
- Anderes urheberrechtlich geschütztes Material
Über den Einsatz sorgfältig ausgearbeiteter Lizenzverträge werden Produkte oder Ideen geschützt, so dass Innovatoren sicher sein können, dass ihre Schöpfungen vor Missbrauch auch im Falle der Einräumungen von Nutzungsrechten geschützt bleiben.
In Deutschland kann die Nutzung von Lizenzverträgen im Gegensatz zu einer Markenregistrierung nicht registriert und in einem offiziellen Register eingetragen werden. Ebenso wartet das deutsche Rechte mit keinem expliziten Gesetz in Sachen Lizenzverträgen auf. So können Lizenzverträge frei und individuell nach den Vorgaben des allgemeinen Vertragsrechts erstellt werden
Beispiele für typische Lizenzverträge sind:
- Markenlizenzverträge
- Designlizenzverträge
- Patentlizenzverträge
- Urheberrechtlicher Lizenzverträge inkl. Verlagsverträge
- Software-Überlassungsverträge
- Film- und Fernsehlizenzverträge
Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Lizenzvertrags?
Ein Lizenzvertrag kann in Deutschland grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, allerdings gebietet der Abschluss im kaufmännischen Geschäftsverkehr der Erbringung einer schriftlichen Dokumentation. Fehlt eine Dokumentation und lässt sich auch keine konkludente Handlung nachweisen, wird in der Regel davon ausgegangen, dass kein Lizenzvertrag vorliegt. Ein typischer Lizenzvertrag enthält:
- eine Beschreibung des lizenzierten Gegenstands,
- Rechte, die dem Lizenznehmer eingeräumt werden,
- Modelle oder Gebühren, die mit der Lizenz verbunden sein können,
- Laufzeiten und Vertragsende
- Haftungs- und Gewährleistungsregelungen sowie
- Vertragsstrafen, die möglicherweise anwendbar sind.
Lizenzvereinbarungen legen die Erwartungen beider Parteien fest und stellen im Allgemeinen sicher, dass keine wichtigen Details übersehen werden. Der Lizenzgeber hat typischerweise die Pflicht, das lizenzierte Recht aufrechtzuerhalten. Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine eventuell anfallende Gebühr und unterstützt den Lizenzgeber bei der Verfolgung von Verletzungen seines Schutzrechts.
Welche Nutzungsrechte können über Lizenzverträge eingeräumt werden?
Ein Lizenzvertrag legt den Umfang der Rechte fest, die ein Lizenznehmer von einem Marken- oder Urheberrechtsinhaber nutzen darf. Sie ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der ordnungsgemäßen Nutzung und zum Schutz des geistigen Eigentums, sei es in Form von Kunstwerken oder schriftlichen Arbeiten.
Einfache Nutzungsrechte
Ein einfaches Nutzungsrecht gewährt dem Lizenznehmer die Erlaubnis, ein bestimmtes Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes geistiges Eigentum auf eine bestimmte Weise zu nutzen. Diese Art von Lizenz bietet dem Inhaber viele Möglichkeiten - er kann mehreren Parteien Zugang zu denselben Rechten gewähren und von den kreativen Produkten anderer profitieren.
Ausschließliche Nutzungsrechte
Eine ausschließliche Lizenz oder ekluisve Lizenz gewährt dem Lizenznehmer die ausschließliche Nutzung eines Rechts an geistigem Eigentum. Dem Lizenznehmer wird dabei das alleinige Nutzungsrecht für ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Nutzungsart gewährt, während alle anderen Dritten von der Nutzung ausgeschlossen sind. Möchte der Lizenzgeber werden der Vertragslaufzeit jedoch den Zugang und die Nutzung für sich selbst aufrechterhalten, können sich beide Parteien auf eine ausschließliche Lizenzvereinbarung verständigen, die einen Selbstnutzungsvorbehalt enthält, damit diese Regelung zulässig ist.
Wie können Lizenzrechte gestaltet bzw. eingeschränkt werden?
Das Nutzungsrecht in einem Lizenzvertrag muss im Detail geregelt werden, um sicherzustellen, dass der Nutzungsumfang auch genau definiert ist. Dazu können räumliche Beschränkungen gehören, die die Nutzung geografisch begrenzen, zeitliche, die für bestimmte Zeiträume gelten, und inhaltliche Beschränkungen, die nur für bestimmte Arten gelten - wie Menge oder Quote.
- Räumliche Begrenzung: Eine ausschließliche räumliche Beschränkung einer Lizenz könnte das Nutzungsrecht auf bestimmte territoriale Grenzen beschränken, z. B. nur den Vertrieb von Waren in Deutschland.
- Zeitliche Beschränkung: Verträge mit zeitlichen Beschränkungen sind eine gute Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die von Ihnen getroffene Vereinbarung nur während eines ausdrücklich festgelegten Zeitrahmens gültig ist. Das können Jahre, Monate, Wochen aber auch nur Tage sein.
- Inhaltliche Begrenzung: Inhaltsbezogene Beschränkungen sind ein wichtiger Bestandteil von Lizenzvereinbarungen, da sie die Rechte des Lizenzgebers schützen, indem sie ihm die Möglichkeit geben, festzulegen, für welche Arten der Nutzung die bereitgestellten Vermögenswerte verwendet werden können. Gängige Beispiele sind die Beschränkung der Nutzung auf bestimmte Mengen oder Einsatzzwecke, um sicherzustellen, dass das Material nicht in einer Weise verwendet wird, die ein schlechtes Licht auf den ursprünglichen Eigentümer werfen würde.
Beispielsweise schränkt die Nutzung der Software über den Lizenzvertrag wie folgt ein: „Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das entgeltliche, weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.“
Mit der Einräumung von Exklusivrechten überträgt der Rechteinhaber seine Befugnis, bei Verstößen gegen das Recht gegen Dritte vorzugehen, an den Lizenznehmer. Damit ist der Lizenznehmer in der Lage, während der Laufzeit des Lizenzvertrags gegen unerwünschte Nutzungen durch Dritte Maßnahmen einzuleiten. Die Lizenznehmer einfacher Lizenzen können jedoch nicht verhindern, dass Dritte diese lizenzierten Eigentumsrechte ohne Folgen beeinträchtigen. Der Schutz dieses Rechts obliegt dann dem Lizenzgeber.
Welche Modelle zur Verrechnung von Lizenzgebühren sind üblich?
Mit der Gewährung des Zugangs zu den Ressourcen verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung von Gebühren zu vorher festgelegten Bedingungen. Die Höhe dieser Zahlungen kann an die jeweiligen Umstände angepasst werden, so dass beide Parteien über einen gewissen Verhandlungsspielraum verfügen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Gängige Lizenzmodelle sind die:
- Pauschallizenz: Mit einer Pauschallizenz (Flatrate-Lizenz) erhält der Lizenznehmer Zugang zu dem gewünschten Produkt oder Dienst und kann sich auf feste Zahlungen nach einem festgelegten Zeitplan verlassen.
- Stücklizenz: Mit einer Stücklizenz zahlt der Lizenznehmer nur nach Nutzung. Dies ist üblicherweise ein lineares Modell.
- Umsatz-/Gewinn Lizenz: Eine Ertrags- bzw Umsatzlizenz kann sowohl für den Lizenzgeber als auch für den Lizenznehmer von Vorteil sein, da die Abrechnung zu einem Prozentsatz der erzielten Gewinne gewährt wird. Diese Vereinbarung geht davon aus, dass sich die Parteien die Gewinne mit steigender Nutzung teilen. Üblicherweise sind diese Modelle im Einstieg kostenlos bzw mit einer niedrigen Gebühr dotiert.
Bei der Einräumung von Lizenzen sollte sichergestellt sein, dass die Vergütung des Urhebers angemessen ist und den üblichen Branchenstandards entspricht. Oft ist es zu Beginn eines Projekts schwierig, den Erfolg dessen Erfolg vorherzusagen, so dass der vereinbarte Vergütungssatz zunächst zu niedrig vereinbart wird. Übersteigen die Gewinne aus dem Projekt jedoch die anfänglichen Zahlungserwartungen bei weitem, haben die Urheber das Recht, die Vertragsbedingungen anzufechten und eine weitere Entschädigung zu verlangen.
Wie können Unterlizenzen eingeräumt werden?
Eine Unterlizenz ermöglicht es einem Lizenznehmer, die Nutzung seiner Lizenzvertragsrechte auf Dritte auszudehnen, während er gleichzeitig das Eigentum oder die Kontrolle behält. Im Allgemeinen ist dies bei Exklusivlizenzen ohne zusätzliche Zustimmung des Lizenzgebers möglich, während bei einfachen Lizenzen eine Genehmigung und/oder nachträgliche Zustimmung erforderlich ist. Es ist daher ratsam, in sämtlichen Vereinbarungen Bestimmungen aufzunehmen, in denen festgelegt wird, wie mit der Möglichkeit zur Unterlizenzierung umgegangen wird, um nachträgliche Diskussionen auszuschließen.
Haftungsregelungen bei Lizenzverträgen
Die wirksame Regelung von Haftung und Gewährleistung ist ein komplexer vertraglicher Prozess. Der Lizenzgeber ist vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an für die Nutzbarkeit, die technische Machbarkeit und das Vorhandensein von Schutzrechten verantwortlich, während der Lizenznehmer das Risiko übernimmt, wenn es um eine sinnvolle wirtschaftliche Verwertung geht. Wenn sich beide Parteien über ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten im Klaren sind, können sie für erfolgreiche Ergebnisse sorgen, die den gemeinsamen Erwartungen entsprechen.
Haftung bei der Verletzung der Rechte Dritte
Der Lizenznehmer muss sich stets des Risikos bewusst sein, das die Lizenzierung eines Rechts erfolgt ist, obwohl die Rechte tatsächlich noch nicht vorliegen bzw. einer dritten Person zustehen. Im letzten Fall können dem Lizenznehmer Schadensansprüche seitens der Dritten Person entstehen. Es ist vor diesem Hintergrund für den Lizenznehmer ratsam, sich gegen potenzielle Ansprüche Dritte abzusichern und eine Haftungsfreistellungsklausel bzw. eine Gewährleistungsklausel aufzunehmen.
„Der Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Auftraggeber stehen keine Rechte Dritter entgegen.“
Gewährleistung
Der Lizenznehmer hat das Recht, bei Sach- und Rechtsmängeln die Zahlung der Lizenzgebühr zurückzuhalten. Dennoch muss er die vertraglichen Lizenzgebühren so lange zahlen, bis ein Urteil über die Ungültigkeit oder das Erlöschen der Schutzrechte gefällt werden kann, da der Lizenzgeber in Fällen, in denen Zweifel bestehen, nicht haftet.
Eine Formulierung zur Gewährleistung könnte wie folgt lauten:
„Falls die Nacherfüllung nach zwei Nacherfüllungsversuchen endgültig fehlschlägt, kann der Auftraggeber vom jeweiligen Einzelvertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Auftragnehmer im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Grenzen der Haftung.“
Was ist zu tun, wenn es einen Streit über die Vertragsbedingungen gibt?
Eine gerichtliche Lösung ist in der Regel mit hohen Kosten und großer Unsicherheit verbunden. Prüfen Sie daher zunächst Ihren Lizenzvertrag und versuchen Sie herauszufinden, über welche Rechte Sie verfügen und welche Rechte Ihnen in Abrede gestellt werden. Versuchen Sie, mit dem Lizenzpartner in den Dialog zu treten, um herauszufinden, welche Interessen verfolgt werden.
Können Sie sich mit dem Vertragspartner dann immer noch nicht einigen, kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu beauftragen, der den Lizenzvertrag detailliert überprüft und Ihre Interessen vertritt. Auch die Einschaltung eines Schlichters oder Schiedsrichters kann von Vorteil sein, damit beide Seiten ihre Bedenken äußern und ein akzeptables Ergebnis erzielen können. Mit der richtigen Herangehensweise und Beratung sollten Sie schließlich in der Lage sein, Ihren Lizenzvertragsstreit mit Zuversicht beizulegen.